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LMNP Steuer 2025: Neue Regeln, URSSAF-Grenzen & Tipps

  • riboleys
  • 6. Mai
  • 2 Min. Lesezeit

Möblierte Vermietung im nicht-gewerblichen Rahmen (LMNP) bleibt attraktiv – vorausgesetzt, Sie kennen die neuen Regeln. Hier ein Überblick, der Ihnen hilft, die richtigen Entscheidungen zu treffen.

📌 Was ist LMNP?

Der LMNP-Status (Location Meublée Non Professionnelle) richtet sich an Privatpersonen, die eine oder mehrere möblierte Immobilien vermieten (mit vollständiger Ausstattung), solange die Mieteinnahmen 23.000 € pro Jahr oder 50 % des gesamten Haushaltseinkommens nicht übersteigen.

⚠️ Achtung: Überschreiten Ihre jährlichen Mieteinnahmen 23.000 €, sind Sie verpflichtet, Sozialabgaben an die URSSAF zu zahlen.

💼 Zwei mögliche Steuerregime (nach der Reform)

1. Das Mikro-BIC-Regime

Ab dem 1. Januar 2025 hat das Le Meur-Gesetz die Freibeträge und Schwellenwerte dieses vereinfachten Regimes angepasst:

🔹 Nicht klassifizierte möblierte Unterkünfte– Pauschaler Freibetrag: 30 %– Einnahmegrenze: 15.000 € pro Jahr

🔹 Klassifizierte Ferienwohnungen / Gästezimmer– Pauschaler Freibetrag: 50 %– Einnahmegrenze: 77.700 € pro Jahr

⚠️ Bei Überschreitung dieser Grenzen müssen Sie verpflichtend in das reale Steuerregime (régime réel) wechseln.

2. Das vereinfachte reale Steuerregime (régime réel simplifié)

✅ Ermöglicht den Abzug aller tatsächlichen Kosten: Verwaltung, Reinigung, Kreditzinsen, Versicherungen, Abschreibungen usw.✅ Oft vorteilhafter, wenn Sie jährlich mehrere tausend Euro an Kosten haben✅ Erfordert eine sorgfältige Buchhaltung, meist durch einen Steuerberater geführt

📝 Ihre Pflichten als LMNP-Vermieter

  • Ihre Tätigkeit online anmelden (INPI – Formular P0i)

  • Buchhaltung führen, wenn Sie sich für das reale Regime entscheiden

  • Mieteinnahmen in der Steuererklärung als BIC (industrielle und gewerbliche Einkünfte) deklarieren, nicht als Mieteinkünfte

🧮 Praktisches Beispiel

Sie vermieten eine möblierte Unterkunft in Vias und erzielen 18.000 € pro Jahr:

🔸 Nicht klassifiziert:– Das Mikro-BIC-Regime greift nicht mehr (Grenze überschritten) → Sie müssen ins reale Regime wechseln.

🔸 Klassifiziert als „möblierte Touristenunterkunft“:– Sie profitieren von einem Freibetrag von 50 %, das heißt, Sie werden nur auf 9.000 € besteuert.– Mit hohen Ausgaben oder Abschreibungen kann das reale Regime es ermöglichen, gar keine Steuern auf Ihre Mieteinnahmen zu zahlen.

🤝 RIBOLEYS steht Ihnen zur Seite

Bei RIBOLEYS:

  • Helfen wir Ihnen, das richtige Steuerregime zu wählen

  • Begleiten wir Sie bei allen LMNP-Verfahren

📣 Die Steuerlandschaft verändert sich – Ihre Strategie sollte es auch.Eine kluge Steuerplanung bedeutet mehr Gewinn aus Ihrer Immobilie.

 
 
 

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