LMNP Steuer 2025: Neue Regeln, URSSAF-Grenzen & Tipps
- riboleys
- 6. Mai
- 2 Min. Lesezeit

Möblierte Vermietung im nicht-gewerblichen Rahmen (LMNP) bleibt attraktiv – vorausgesetzt, Sie kennen die neuen Regeln. Hier ein Überblick, der Ihnen hilft, die richtigen Entscheidungen zu treffen.
📌 Was ist LMNP?
Der LMNP-Status (Location Meublée Non Professionnelle) richtet sich an Privatpersonen, die eine oder mehrere möblierte Immobilien vermieten (mit vollständiger Ausstattung), solange die Mieteinnahmen 23.000 € pro Jahr oder 50 % des gesamten Haushaltseinkommens nicht übersteigen.
⚠️ Achtung: Überschreiten Ihre jährlichen Mieteinnahmen 23.000 €, sind Sie verpflichtet, Sozialabgaben an die URSSAF zu zahlen.
💼 Zwei mögliche Steuerregime (nach der Reform)
1. Das Mikro-BIC-Regime
Ab dem 1. Januar 2025 hat das Le Meur-Gesetz die Freibeträge und Schwellenwerte dieses vereinfachten Regimes angepasst:
🔹 Nicht klassifizierte möblierte Unterkünfte– Pauschaler Freibetrag: 30 %– Einnahmegrenze: 15.000 € pro Jahr
🔹 Klassifizierte Ferienwohnungen / Gästezimmer– Pauschaler Freibetrag: 50 %– Einnahmegrenze: 77.700 € pro Jahr
⚠️ Bei Überschreitung dieser Grenzen müssen Sie verpflichtend in das reale Steuerregime (régime réel) wechseln.
2. Das vereinfachte reale Steuerregime (régime réel simplifié)
✅ Ermöglicht den Abzug aller tatsächlichen Kosten: Verwaltung, Reinigung, Kreditzinsen, Versicherungen, Abschreibungen usw.✅ Oft vorteilhafter, wenn Sie jährlich mehrere tausend Euro an Kosten haben✅ Erfordert eine sorgfältige Buchhaltung, meist durch einen Steuerberater geführt
📝 Ihre Pflichten als LMNP-Vermieter
Ihre Tätigkeit online anmelden (INPI – Formular P0i)
Buchhaltung führen, wenn Sie sich für das reale Regime entscheiden
Mieteinnahmen in der Steuererklärung als BIC (industrielle und gewerbliche Einkünfte) deklarieren, nicht als Mieteinkünfte
🧮 Praktisches Beispiel
Sie vermieten eine möblierte Unterkunft in Vias und erzielen 18.000 € pro Jahr:
🔸 Nicht klassifiziert:– Das Mikro-BIC-Regime greift nicht mehr (Grenze überschritten) → Sie müssen ins reale Regime wechseln.
🔸 Klassifiziert als „möblierte Touristenunterkunft“:– Sie profitieren von einem Freibetrag von 50 %, das heißt, Sie werden nur auf 9.000 € besteuert.– Mit hohen Ausgaben oder Abschreibungen kann das reale Regime es ermöglichen, gar keine Steuern auf Ihre Mieteinnahmen zu zahlen.
🤝 RIBOLEYS steht Ihnen zur Seite
Bei RIBOLEYS:
Helfen wir Ihnen, das richtige Steuerregime zu wählen
Begleiten wir Sie bei allen LMNP-Verfahren
📣 Die Steuerlandschaft verändert sich – Ihre Strategie sollte es auch.Eine kluge Steuerplanung bedeutet mehr Gewinn aus Ihrer Immobilie.
Comments