Blog

Schäden in einer Ferienwohnung: Wer zahlt?

Schäden in der Ferienwohnung: Wer zahlt was?

Ein Teller fällt herunter, eine Jalousie klemmt — das passiert im Urlaub jedem. Wenn in einer Ferienwohnung etwas kaputtgeht, stellt sich schnell die Frage, wer dafür aufkommt. Die Regel ist recht einfach. Man muss nur nach der Ursache fragen:

  • Der Schaden entsteht durch unsachgemäßen Gebrauch: Der Gast zahlt.
  • Der Schaden entsteht durch Abnutzung, das Alter des Gegenstands oder ein Produkt schlechter Qualität: Der Eigentümer zahlt.

Sehen wir uns an, was das in der Praxis bedeutet.

Was das Gesetz sagt

Für die Ferienvermietung gelten vor allem das französische Zivilgesetzbuch und der Mietvertrag. Drei Artikel regeln das Wesentliche:

  • Artikel 1732: Der Gast haftet für Schäden und Verluste, die während seines Aufenthalts entstehen, es sei denn, er weist nach, dass sie nicht auf sein Verschulden zurückgehen.
  • Artikel 1755: Der Gast zahlt keine Reparaturen, die auf altersbedingte Abnutzung oder höhere Gewalt zurückgehen.
  • Artikel 1719 und 1720: Der Eigentümer muss eine Unterkunft in gutem Zustand vermieten und für Reparaturen aufkommen, die über den normalen Gebrauch durch den Gast hinausgehen.

Kurz gesagt: Der Gast zahlt, was er beschädigt hat. Der Eigentümer zahlt, was sich abnutzt oder von selbst kaputtgeht.

Konkrete Beispiele

SituationWer zahlt?Warum
Ein Glas oder ein Teller geht beim Abwasch zu BruchDem Gast wird nichts berechnet (siehe unten)Kleiner, im Aufenthalt normaler Schaden
Wein auf dem Sofa verschüttet, Brandfleck auf der ArbeitsplatteGastUnsachgemäßer Gebrauch oder fehlende Sorgfalt
Eine elektrische Jalousie von Hand gewaltsam bewegt, eine Terrassentür aus der Schiene gehobenGastNicht bestimmungsgemäße Nutzung
Verlorener Schlüssel, Torfernbedienung oder ChipGastVerlust während des Aufenthalts
Ein Spülkasten tropft, weil die Dichtung 10 Jahre alt istEigentümerAltersbedingte Abnutzung
Eine Klimaanlage fällt aus, ohne falsch bedient worden zu seinEigentümerVerschleiß oder Gerätefehler
Eine billige Pfanne verliert ihre Beschichtung, eine Sonnenliege bricht nach zwei SaisonsEigentümerProdukt schlechter Qualität
Eine durchgelegene Matratze, von der Sonne ausgeblichene VorhängeEigentümerNormale Abnutzung

Die schwierigen Fälle: Nehmen wir eine Pfanne, die von einem Metallutensil zerkratzt wurde. Unsachgemäßer Gebrauch oder eine zu empfindliche Pfanne? In solchen Fällen schauen wir auf Zustand und Alter des Gegenstands — und entscheiden mit gesundem Menschenverstand.

Zerbrochene Gläser: Die berechnen wir nicht

Ein Gast, der eine Urlaubswoche bezahlt hat, bekommt von uns keine Rechnung über 3 € für ein Glas. Bei RIBOLEYS haben wir uns für eine einfache Linie entschieden: kleine alltägliche Schäden gehören zu den normalen Kosten der Vermietung. Zerbrochene Gläser, Teller und Tassen werden den Gästen nicht berechnet.

Am Ende der Saison ersetzen wir das Geschirr in kompletten Sätzen, zum Beispiel sechs gleiche Gläser auf einmal. So entsteht nie ein zusammengewürfeltes Service, und die Unterkunft bleibt gepflegt. Für den Eigentümer ist das ein kleines, jedes Jahr eingeplantes Budget — wie Wäsche oder Reinigungsmittel.

Abnutzung: Neu für Alt wird nicht erstattet

Selbst wenn der Gast haftet, zahlt er nicht zwangsläufig den Preis eines neuen Gegenstands. Die Abnutzung wird berücksichtigt, also Alter und übliche Lebensdauer des Gegenstands.

Beispiel: Ein acht Jahre altes Sofa ist irreparabel verfleckt. Der Gast muss nicht den Preis eines neuen Sofas zahlen, sondern einen angemessenen Anteil, der dem Restwert des Sofas entspricht.

Hochwertige Ausstattung: eine gute Rechnung für den Eigentümer

Vergleichen wir zwei Sonnenliegen:

  • Eine Liege für 25 € hält meist eine Saison. Und sie gibt gern mitten im August nach. Dann muss man eine neue kaufen — und zusätzlich einen Noteinsatz bezahlen, um sie zu ersetzen, während die Gäste vor Ort sind.
  • Eine hochwertige Liege für 130 € hält etwa fünf Jahre, ohne böse Überraschungen in der Hochsaison. Markenprodukte haben zudem oft mehrere Jahre Herstellergarantie: Bricht sie ohne unsachgemäßen Gebrauch, wird sie kostenlos repariert oder ersetzt.

Betrachtet man nur den Kaufpreis, kosten beide pro Jahr etwa dasselbe. Sobald aber ein Noteinsatz dazukommt, wird die billige Liege teurer. Und das ohne die weiteren Vorteile guter Ausstattung:

  • die Herstellergarantie, die einen guten Teil der Ausfälle abdeckt;
  • Gäste, die es bequemer haben und bessere Bewertungen hinterlassen;
  • weniger Streit: Solide Ausstattung geht selten kaputt, und wenn doch, ist die Ursache leichter nachzuvollziehen.

Dasselbe gilt für Pfanne, Jalousie, Bettwaren oder Gartenmöbel: Ausstattung, die hält, ist im Gebrauch günstiger.

Eine gepflegte Unterkunft wird respektiert

Wir erleben es jede Saison: Je besser eine Unterkunft gepflegt und ausgestattet ist, desto sorgsamer gehen die Gäste damit um.

In einem sauberen, schön eingerichteten Zuhause mit guter Ausstattung räumt man auf und passt auf. Man fühlt sich wie bei Freunden, nicht wie auf der Durchreise. Umgekehrt vermitteln beschädigte Möbel oder zusammengewürfeltes Geschirr den Eindruck, „so schlimm ist das schon nicht“. Und die Unterkunft verkommt schneller.

Das ist ein positiver Kreislauf:

  • Eine gepflegte Unterkunft zieht Gäste an, die Qualität suchen und bereit sind, einen fairen Preis zu zahlen;
  • diese Gäste gehen sorgsam damit um und hinterlassen bessere Bewertungen;
  • gute Bewertungen halten Auslastung und Preise oben.

Die Unterkunft zu pflegen und gut auszustatten ist keine zusätzliche Ausgabe. Es ist der beste Schutz.

In der Praxis: Übergabeprotokoll, Kaution und Meldung

Damit zwischen Gast und Eigentümer alles glattläuft, zählen drei Punkte:

  1. Das unterschriebene Übergabeprotokoll. Die Unterkunft wird Punkt für Punkt geprüft, und der Gast unterschreibt das Protokoll. So ist festgehalten, was zu Beginn des Aufenthalts vorhanden und in Ordnung ist.
  2. Eine Frist für Meldungen. Fällt dem Gast bei der Ankunft etwas Fehlendes oder Defektes auf, hat er bis Mitternacht des Anreisetags Zeit, es uns zu melden. Für Gemeldetes kann er dann nicht haftbar gemacht werden.
  3. Die Kaution. Sie deckt echte Schäden ab, für die der Gast haftet. Ein Einbehalt muss belegt (Rechnung oder Kostenvoranschlag) und dem tatsächlichen Schaden angemessen sein. Die Abnutzung ist zu berücksichtigen.

Unsere häufigen Fragen behandeln außerdem Schäden, Kaution und Reinigung aus Sicht des Eigentümers.

Und wenn während des Aufenthalts etwas kaputtgeht, sagen Sie uns am besten sofort Bescheid. Meistens ist das in zwei Minuten geregelt.

Und die Versicherungen?

Für den Gast: die Ferienhaftpflicht

Viele Hausratversicherungen enthalten eine Ferienhaftpflicht („garantie villégiature“) oder eine Mieterhaftpflicht für Urlaubsaufenthalte. Sie kann Schäden an der gemieteten Unterkunft abdecken, etwa Wasserschäden oder Brand. Fragen Sie vor der Abreise bei Ihrem Versicherer nach. Auch manche Premium-Kreditkarten bieten Schutz, meist aber eingeschränkter.

Achtung: Eine Reiserücktrittsversicherung deckt keine Sachschäden ab. Das sind zwei verschiedene Dinge.

Für den Eigentümer: PNO-Versicherung und Policen für die Ferienvermietung

  • Die PNO-Versicherung (für nicht selbst nutzende Eigentümer) ist in Eigentümergemeinschaften Pflicht. Sie deckt unter anderem Schäden bei Nachbarn und Schadensfälle, für die der Gast nicht haftet. Prüfen Sie genau, ob Ihr Vertrag die Ferienvermietung einschließt: Das ist nicht immer der Fall, und die Ausschlüsse können erheblich sein.
  • Manche Versicherer bieten Verträge eigens für die Kurzzeitvermietung an. Sie decken Mobiliar, Mietausfall und Vandalismus ab.
  • Wasserschaden in der Eigentümergemeinschaft: Die IRSI-Vereinbarung zwischen Versicherern bestimmt in der Regel den Versicherer des Bewohners für die Abwicklung. Ein Grund mehr für aktuelle Verträge.

Die Garantien der Plattformen

  • Airbnb (AirCover für Gastgeber): Die Absicherung kann Schäden durch Gäste bis zu 3 Millionen Dollar erstatten. Der Antrag muss innerhalb von 14 Tagen nach der Abreise gestellt werden. Zuerst ist er über das Konfliktlösungscenter an den Gast zu richten, der 24 Stunden Zeit für eine Antwort hat. Normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
  • Andere Plattformen bieten eher optionale Kautionen oder begrenztere Garantien. Sie ersetzen keine echte Versicherung.

Zum Merken: Die Garantien der Plattformen sind ein Sicherheitsnetz, keine vollwertige Versicherung. Eine gute PNO-Police bleibt unverzichtbar.

So arbeiten wir bei RIBOLEYS

Für die Unterkünfte, die wir in Vias betreuen, gilt:

  • ein Punkt für Punkt geprüftes und vom Gast unterschriebenes Übergabeprotokoll; er hat bis Mitternacht des Anreisetags Zeit, uns ein Problem zu melden;
  • keine Rechnung für kleine Schäden: Das Geschirr wird am Ende jeder Saison in kompletten Sätzen erneuert;
  • Ausstattungsberatung für Eigentümer: solide, oft garantierte Produkte, die mehrere Saisons halten;
  • das direkte Gespräch mit dem Gast, wenn ein echter Schaden entsteht, und wenn nötig die Schadensmeldung bei den Plattformen.

Unser Ziel ist es, die Unterkunft des Eigentümers zu schützen und gegenüber Gästen fair zu bleiben, die meistens sehr sorgsam sind.

Kurz gefasst

  • Schaden durch unsachgemäßen Gebrauch: Der Gast zahlt, unter Berücksichtigung der Abnutzung.
  • Schaden durch Verschleiß oder ein Produkt schlechter Qualität: Der Eigentümer zahlt.
  • Kleine alltägliche Schäden (Gläser, Teller): Sie gehören zu den normalen Kosten der Vermietung und werden nicht berechnet.
  • Hochwertige Ausstattung: Sie hält länger, ist oft garantiert und erspart Noteinsätze.
  • Eine gepflegte Unterkunft: Gäste gehen sorgsamer damit um, sie leidet weniger und vermietet sich besser.
  • Das unterschriebene Übergabeprotokoll: das beste Mittel gegen Streit.
  • Versicherungen: Ferienhaftpflicht für den Gast, eine auf Ferienvermietung zugeschnittene PNO-Police für den Eigentümer und die Plattformgarantien als Ergänzung.

Sie denken über die Vermietung einer Immobilie in Vias nach? Kontaktieren Sie RIBOLEYS.